Ein harter Schlag fürs Dialogmarketing: Zum Jahreswechsel fallen viele Vorzüge bei Massenaussendungen „inhaltsgleicher Geschäftspost“ weg.
Der außergewöhnlich niedrige Sonderpreis darf nur noch für Werbebriefe gewährt werden. So hat es die Bundesnetzagentur angeordnet. Bisher gelten die Vorzugskonditionen generell für „inhaltsgleiche Geschäftspost“, also auch Einladungen, Bescheide, Versicherungsunterlagen, allgemeine Kundeninformationen oder Mitarbeiterzeitungen. Die Netzagentur wertet die Sonderrabatte als unzulässig. Auch die Infopost von südmail ist von der Entscheidung betroffen und muss künftig nicht-werbliche Inhalte zu Tagespost-Preisen befördern. Bei südmail sind dies für den Standardbrief jedoch nur 73 Cent (netto) und nicht 80 Cent wie beim Wettbewerber.